In erster Linie soll durch eine umfassende Beratung ein künftiger Rechtsstreit vermieden werden. Vorhandene Probleme verlangen nach Analysen und sachgerechten Lösungen, stets unter Berücksichtigung der vielfältigen Interessen des Mandanten.
Notwendige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche werden konsequent durchgeführt. Doch auch alternative Methoden im Umgang mit Konflikten, z.B. Mediation, sind zu prüfen und können u.U. schneller und kostengünstiger zum Ziel führen. Auch Teamarbeit ist für mich kein Fremdwort. Als kompetente Beraterin muss ich meine Grenzen kennen.
Als langjährige Partnerin der Anwaltskanzlei Simonius Pfrommer & Partner kann ich jederzeit kanzleiintern spezialisierte Anwaltskollegen beiziehen, so dass eine qualifizierte Beratung in vielen weiteren Rechtsgebieten gewährleistet ist.
Allgemeines Vertragsrecht
Durchdachte Verträge sind die Grundsteine jeder geschäftlichen Beziehung. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollten diese Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. In den meisten Fällen reicht die einfache Schriftlichkeit. Für bestimmte Verträge hat der Gesetzgeber allerdings besondere Formvorschriften vorgesehen. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider oft erst dann, wenn sich die Parteien über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Streit kostet jedoch Geld, Zeit und Nerven. Als Anwältin berate ich sie gerne bei der Vertragsgestaltung und prüfe bestehende Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf ihre Wirksamkeit.
Arbeitsrecht
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, mit Fragen rund ums Arbeitsrecht wird fast jeder irgend einmal konfrontiert. Das Themenspektrum ist weit, die Fachliteratur und die Ratgeber füllen ganze Büchergestelle. Vertragsgestaltung, Kündigung, Konkurrenzklauseln und Zeugnisse sind bloss wenige Stichworte, die in Beratungsgesprächen häufig angesprochen werden.
Software und IT
Die Praxis hat gezeigt, dass bei Softwareprojekten jeglicher Grösse der Vertragsgestaltung nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Vereinbarungen sind oft lückenhaft, was sich bereits darin zeigen kann, dass nicht einmal der Vertragsgegenstand und die Pflichten der beteiligten Parteien rechtsgenüglich beschrieben werden. Fehlendes Projektmanagement trägt das seine dazu bei, dass die Kosten ausser Kontrolle geraten. Unkritisches Verhalten oder Nachlässigkeiten sowohl bei der rechtlichen Gestaltung als auch während der Durchführung des Projekts können jedoch schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Es lohnt sich deshalb, im Vorfeld eines Projekts die Interessen und Bedürfnisse der Parteien sorgfältig zu ermitteln, einvernehmlich und detailliert zu regeln.
Internet und E-Commerce
Das Internet als eigenständiger oder zusätzlicher Vertriebsweg von Waren oder Dienstleistungen nimmt stetig an Bedeutung zu. Selbst kleinere Anbieter profitieren bei der Abwicklung ihrer geschäftlichen Aktivitäten von der weltweiten Präsenz im Markt. Falls Sie das Internet als neuen Vertriebsweg nutzen, stehe ich Ihnen gerne bei der Gestaltung von Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) für Ihren Online-Shop, mit Rat und Tat zur Seite. Auch bei Ihrem Internet-Auftritt können sich Fragen aus den Gebieten des Wettbewerbs- Datenschutz-, oder Urheberrechts stellen. Ausserdem ist es beruhigend, in Bezug auf die Haftung von Links oder den Vertragsschluss online Bescheid zu wissen. Auch Webdesigner, Provider oder Contentmanager unterstütze ich gerne bei der Gestaltung der entsprechenden Verträge. Sind Sie der Meinung, dass Sie an einer bereits von einer anderen Person registrierten domain die „besseren Rechte“ haben, überprüfe ich gerne die Rechtslage und bespreche mit Ihnen die möglichen Strategien.
Wirtschaftsstrafrecht
Schnell kann der Ruf von Unternehmen und Privatpersonen, welche in ein Strafverfahren wegen Verdachts der Wirtschaftskriminalität verwickelt sind, auf dem Spiel stehen. Oft erfahren die Betroffenen von den Ermittlungen erst durch das einschneidende Erlebnis einer Durchsuchung ihrer Geschäfts- und Privaträume. In vielen Fällen droht Untersuchungshaft. Der Angeschuldigte vermag in derart belastenden Situationen oft nicht angemessen zu reagieren. Als Anwältin, die nicht unmittelbar betroffen ist, bewahre ich einen kühlen Kopf und habe den nötigen Abstand, um einen Angeschuldigten optimal verteidigen zu können. Um Ihre Chancen zu wahren, ist es wichtig, dass Sie den Kontakt zu Ihrer Verteidigerin möglichst früh aufnehmen. Zu meinen Dienstleistungen gehört auch die Beratung von Unternehmen, in gegen sie oder gegen ihre Mitarbeiter gerichteten Strafverfahren sowie die Koordination der entsprechenden Verteidigungen. Damit es erst gar nicht soweit kommt, empfiehlt sich zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken die Konsultation eines Anwalts im Vorfeld wirtschaftlicher Entscheidungen.
Mediation – mehr als ein Modewort
Mediation ist in aller Munde und erfreut sich als alternative Methode zur Bewältigung von Konflikten immer grösserer Beliebtheit. Weshalb aufwändige und kräftezehrende Gerichtsprozesse durchziehen, wenn ein Konflikt mit Hilfe einer neutralen Drittperson, der Mediatorin, einvernehmlich und nachhaltig gelöst werden kann? Zugegeben, in einer Welt voller Rechthaber ist es nicht einfach, die Betroffenen dazu zu bewegen, sich an der Erarbeitung von kreativen Lösungen, von denen alle Seiten profitieren, zu beteiligen. Oftmals werden Konfliktherde ausgeblendet, anstatt sie als Entwicklungschancen zu sehen. Wer sich mit einem Geschäftspartner vor Gericht streitet, wird wohl anschliessend nie wieder mit ihm Verträge eingehen. Wer innerhalb eines Betriebs streitet oder mobbt, arbeitet nicht und ist deshalb unproduktiv. Es wäre zweifellos nützlicher, die Energie eines Konflikts als Motor für einen notwendigen und sinnvollen Wandel zu verwenden. Wie läuft eine Mediation ab? * In einem Erstgespräch legen die Parteien die Regeln für den Ablauf der Mediation fest. * Die Sachverhalte werden aus der jeweiligen Sichtweise der Parteien dargelegt, die Streitfragen strukturiert. * Die Interessen und Bedürfnisse der Parteien, welche für eine nachhaltige Lösung wesentlich sind, werden abgeklärt. * Lösungsvarianten werden erarbeitet und bewertet. * Die Parteien schliessen eine Vereinbarung ab und legen das konkrete Vorgehen fest. Die Konfliktparteien erarbeiten gemeinsam, was sie aus ihrem Konflikt machen wollen. Ziel ist es, eine Uebereinkunft zu finden, die für alle Parteien akzeptabel ist. Dabei steht die künftige Beziehung im Vordergrund, z.B. die Arbeit im Unternehmen oder die vertragliche Beziehung fortzusetzen. Es geht weder darum, die Vergangenheit zu klären noch über Recht oder Unrecht zu befinden. Die Mediatorin ist neutral und unterstützt alle beteiligten Parteien gleichermassen in ihren Interessen und Anliegen. Sie beurteilt und entscheidet nicht, sondern agiert quasi als Katalysator, der den Prozess vorantreibt, nicht aber in eine bestimmte Richtung lenkt. Beispiele von Anwendungsbereichen Konflikte * am Arbeitsplatz * zwischen Vertragspartnern * zwischen Nachbarn * in Erbschaftsfragen * bei Unternehmensnachfolgen * in Vereinen * in Schulen * bei Bauprojekten Copyright © 2007, Susanna Marti, Basel Anwaltskanzlei - étude d'avocat - law firm, Schweiz - Suisse - Switzerland